Dynamische Touchscreen Bedienoberfläche
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Tischübersicht |
Bedienoberfläche |
Belegübersicht |
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Kassensoftware mit integrierter Gutscheinverwaltung |
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► Filialübergreifende Gutscheinverwaltung - Gutscheineinlösung in jeder Filiale |
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► Gutschein mit individuellem Wert und Design am POS erstellen |
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► Gutschein Übersicht im Tagesbericht, Monatsbericht und jahresbericht |
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► Keine manuelle Bearbeitung von Restbeträgen mehr nötig |
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► Gutscheinbuch mit vielen Informationen, wie dem Aufladedatum, Betrag, aktuelles Guthaben |
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► Einfache und effektive Verwaltung |
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► Keine Monatlichen Gebühren oder Kosten |
Das KAWAAGO Kassensystem bietet eine einfach komfortable Möglichkeit Gutscheine zur erstellen und zu Verwalten.Das System verhindert, dass ein Gutschein fälschlicher Weise 2 mal eingelöst werden, oder gefälschte Gutschein in Umlauf kommen. Der Gutschein kann auf dem Bondrucker oder auf einem A4/A3 Drucker ausgedruckt werden.
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Gutschein erstellen |
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Die Kasse generiert und verwaltet die Gutscheine eigenständig.
Wenn Sie Gutscheine mit dem Kassensystem erstellen werden diese fortlaufend nummeriert und gespeichert. |
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Gutscheinwert eingeben und bestätigen, Gutschein wird gedruckt
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Gutschein einlösen |
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Der Gutscheinbetrag wird automatisch mit der zu zahlenden Summe des Kunden Verrechnet,
bleib ein Restbetrag übrig wird ein neuer Gutschein mit dem Restbetrag gedruckt. |
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Gutschein Nummer eingeben und bestätigen |
Was Sie über Geschenkgutscheine wissen sollten!
Geschenkgutscheine sind gerade zur Weihnachtszeit beliebt. Sie sind eine gute Alternative, denn der Schenker geht kein Risiko ein, etwas Falsches zu schenken. Käufer sollten jedoch einiges beachten - unter anderem, dass Gutscheine befristet sind. Bei Gutscheinen handelt es sich meist um sogenannte entgeltliche Gutscheine. Im Gegensatz zu persönlichen Gutscheinen wurden sie von einem Unternehmen gegen Geld erworben. Damit kann ein Gutscheininhaber vom ausstellenden Händler die darauf vermerkte Ware oder Dienstleistung verlangen. So gesehen ist ein Gutschein so wertvoll wie Bargeld.
Ist die Gutschein Gültigkeit beschränkbar ?
Man sollte ihn deshalb nicht in irgendeine Schublade legen, sonst ist er schnell vergessen und die Einlöse-Frist verstrichen. In der Regel ist diese Frist auf dem Gutschein vermerkt oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu finden. Ist das nicht der Fall, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Sie beträgt drei Jahre. Immer wieder gibt es jedoch Gutscheine, auf denen eine kürzere Einlöse-Frist abgebildet ist. Etwa: "Einzulösen bis..." oder "Gültig sechs Monate ab Kauf". Grundsätzlich ist zwar eine Beschränkung erlaubt. Eine zu knapp bemessene Frist ist allerdings unwirksam. Es muss genügend Zeit zum Einlösen gegeben sein. Laufzeiten von weniger als einem Jahr sind nach herrschender Rechtsprechung in der Regel zu knapp und damit unwirksam.
Auch wenn auf dem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, kann man ihn nicht unbegrenzt lange einlösen. Ist die Verjährungsfrist von drei Jahren abgelaufen, muss der Anbieter weder den Gutschein einlösen noch den darauf vermerkten Geldwert abzüglich seines entgangenen Gewinns erstatten. Diese Frist beginnt jedoch immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Beispiel: Sie werden an Heiligabend 2017 mit einem Gutschein beschenkt, der am 1. Dezember 2017 gekauft wurde. Diesen Gutschein müssen Sie bis spätestens zum 31. Dezember 2020 einlösen.
Ebenso verhält es sich nach Ablauf der Einlöse-Frist. Sie können dann zwar nicht mehr die Einlösung desGutscheins verlangen, haben aber Anspruch darauf, den Geldwert erstattet zu bekommen. Denn anderenfalls hätte sich das Unternehmen ungerechtfertigt bereichert. Im Falle einer Auszahlung kann ein Unternehmen allerdings den sonst erzielten Gewinn abziehen. Denn der ist ihm damit entgangen.
Kann ein Geschenkgutscheinein bar ausgezahlt werden?
Grundsätzlich kann man sich einen Gutschein nicht auszahlen lassen. Denn geschuldet wird in erster Linie die Ware. Aber: Kann ein Aussteller des Gutscheins die Ware oder Dienstleistung nicht mehr liefern, ist es möglich, sich stattdessen den Gutschein auszahlen zu lassen.